Wir sagen: so nicht!
An vielen Schulen sind iPads für Lehrer*innen eingetroffen, die gegen einen von den Kolleg*innen zu unterschreibenden Leihvertrag ausgegeben werden. Wir begrüßen grundsätzlich die längst überfällige Einführung von Dienstgeräten, diese müssen dann aber auch zweckmäßig sein und den rechtlichen Rahmen einhalten. Wir halten die Leihverträge der Stadt Düsseldorf nach Rücksprache mit unseren Justiziar*innen in mehreren Punkten für äußerst fragwürdig. Daher fordern wir euch auf, euch an dem offenen Brief an die Stadt zu beteiligen (s.u.) sowie euch an die Personalräte zu wenden, um den politischen Druck zu erhöhen.
Im Einzelnen sind folgende Punkte besonders zweifelhaft:
- Grundsätzlich besteht nicht der Bedarf eines Leihvertrages. Hierzu hat das Land NRW den Kommunen eine Musternutzungsvereinbarung an die Hand gegeben.
- Haftung: Von einer Haftung wegen leichter bzw. mittlerer Fahrlässigkeit sind Lehrkräfte im Beamtenverhältnis nach § 48 BeamtenStG freigestellt (S.4). Daher ist die Eigenbeteiligung von 250 € und der Hinweis auf das Abschließen einer eigenen Versicherung nicht notwendig.
- Nutzung nur für pädagogische Zwecke: Dies widerspricht dem Nutzungszweck, der vom Land NRW vorgegeben ist. Dienstgeräte müssen für alle dienstlichen Aufgaben, also auch Verwaltungstätigkeiten wie z.B. Notenverwaltung, dienstliche Kommunikation zur Verfügung stehen.
Lasst uns gemeinsam die Stadt zum Umdenken bewegen! Beteiligt euch an dem offenen Brief, indem ihr eine E-Mail mit dem Betreff „Leihvertrag ändern“ an geschaeftsstelle@gew-duesseldorf.de bis zum 1.2.21 sendet.