DGB zum Haushalt 2023 der Stadt Düsseldorf

DGB zum Haushalt 2023 der Stadt Düsseldorf

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Der DGB-Stadtverband Düsseldorf hat im Zuge der Haushaltsberatungen in einer Stellungnahme alle Fraktionen über die Forderungen der Gewerkschaften informiert.

,,Das von 2023 bis 2026 736,4 Millionen € für Investitionsauszahlungen geplant sind, ist angesichts der krisenbedingten Verunsicherung der Bürger*innen und der Wirtschaft wichtig. Insbesondere, dass davon 163,3 Millionen in Schulen und Kitas und 76,6 Millionen in die Verkehrsinfrastruktur fließen sollen. Gleichzeitig müssen wir aber auch feststellen, dass die Investitionen insgesamt im Verhältnis zu dem Notwendigen deutlich zu gering sind. Ganz besonders fehlt es an massiven Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnraum und dem rechtzeitigen Erreichen der klimaneutralen Stadt‘‘, so die DGB-Stadtverbandvorsitzende Sigrid Wolf.

Für den DGB ist es in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung, die Investitionen weiter auf einem hohen Niveau zu halten, um die Stadt unter dem Aspekt der Energiewende und des Klimaschutzes nachhaltig zu entwickeln. Dazu müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden. Der DGB sieht Bund und Land in der Pflicht, die Kommunen dabei finanziell zu unterstützen, da es voraussichtlich in den nächsten Jahren zu erheblichen Steuerausfällen kommen wird. Ein wichtiger Baustein dabei, ist ein echter Altschuldenfond, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben. Leider haben weder die alte und die neue Landesregierung hierzu Vorschläge erarbeitet.

In folgenden Punkten sieht der DGB noch Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarfe:

In Düsseldorf fehlen über 41.000 bezahlbare Wohnungen. Deshalb muss der Erhalt und der Ausbau von bezahlbarem Wohnraum im Bestand Priorität haben. Der DGB fordert das die Stadt über die städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) als Bauherr für bezahlbares und sicheres Wohnen aktiv wird. Städtische Grundstücke, die für Wohnen geeignet sind, nur für bezahlbares Wohnen genutzt werden dürfen, wie vom Rat 2019 beschlossen. Wenn die Stadt nicht selbst über die SWD baut, darf nur eine Vergabe in Erbpacht an gemeinnützig orientierte Akteure (z.B. Wohnungsgenossenschaften) mit der vertraglichen Auflage des Baus von sozial- und bezahlbaren Wohnungen erfolgen. Um Auszubildenden bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, fordert der DGB seit über 7 Jahren den Bau eines großen Azubi-Wohnheims mit pädagogischer Betreuung. Dabei sollte sich Düsseldorf an München orientieren. Dort errichtet die Stadt bis 2025 für Auszubildende 1.000 Wohnungen.

Das Schulbau-Programm wird zwar im geplanten Umfang fortgesetzt, aber bei den Instandsetzungen soll gekürzt werden. Das lehnt der DGB ab. Die Ganztagsplätze in Schulen (OGS usw.) müssen weiter entsprechend den Bedarfen ausgeweitet werden, wobei besonders die Qualität und Bezahlung des Personals - auch der freien Träger - überprüft werden muss.

Berufspendler in Düsseldorf standen im Jahr 2021 durchschnittlich 43 Stunden im Stau. Damit ist Düsseldorf Stauhauptstadt Nr. 1 in NRW. Deshalb ist der Ausbau des ÖPNV ohne Alternative. Die beschlossene Taktverdichtung (Rheintakt) leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, um für eine Entlastung der Straßen zu sorgen. Um die Verkehrswende umzusetzen, müssen Planungsprozesse beschleunigt werden und genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Eine Unterfinanzierung des ÖPNV führt zur Ausdünnung der Fahrpläne und zu mehr Autoverkehr. Dort wo die Stadt ihre finanzielle Leistungsgrenze erreicht, müssen Land und Bund ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Gewerkschaften bieten der Stadt an gemeinsam die Unterstützung des Landes und des Bundes einzufordern!

Auszug aus der Stellungnahme zum Bildungshaushalt: Im Bildungshaushalt gibt es kein Sparpotential!

Das Schulbau-Programm wird zwar im geplanten Umfang fortgesetzt, aber bei den Instandsetzungen soll gekürzt werden. Das lehnen wir ab. Die Ganztagsplätze in Schulen (OGS usw.) müssen weiter entsprechend den Bedarfen ausgeweitet werden, wobei besonders die Qualität und Bezahlung des Personals - auch der freien Träger - überprüft werden muss.

Die Mittelverteilung muss schulscharf erfolgen im Sinne eines schulscharfen Sozialindexes, den die Landesregierung für das Schuljahr 2021/22 eingeführt hat, damit Schulen in sozialen Brennpunkten eindeutig bevorzugt werden. Dazu gehört vor allen Dingen auch der Ausbau der Schulsozialarbeit und des Ganztagsangebotes. Die Zuweisungen an Schulen „in besonders belasteten Stadtteilen“ sind zu begrüßen, allerdings muss der vor Jahren festgelegte Zuweisungsbetrag (von 250.000€ jährlich für zurzeit 73 städtische Schulen mit fast 24.000 Schülerinnen und Schülern) entsprechend der jeweiligen Schülerzahl angepasst und mindestens um die Inflationsrate erhöht werden. Eine Umverteilung durch Kürzung der Sockelbeträge lehnen wir entschieden ab. Eine Bezuschussung für qualitativ hochwertiges Mittagessen muss erfolgen, da für viele Kinder das Schul-Mittagessen die einzige warme Mahlzeit am Tag ist.

Eine Umfrage der GEW im September 2022 an den Düsseldorfer Schulen hat ergeben, dass die Digitalisierung an den Schulen immer noch unzureichend umgesetzt ist.
Kernforderungen für den gesamten Bildungsbereich, auch für die VHS, sind:

  • Weg vom städtischen Zwangs-iPad, stattdessen Wahlmöglichkeiten bei Dienstendgeräten, um das für die jeweilige Schulform/Bildungseinrichtung passende Gerät nutzen zu können,
  • flächendeckendes W-LAN,
  • funktionierender IT- Support

Dafür muss die Finanzierung im Haushalt 2023 gesichert sein.

Im Herbst 2019 wurde im Rat der Stadt mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/die Grünen eine Erhöhung der Honorare für die Dozententätigkeit an der VHS Düsseldorf von 24 auf 30 € pro Unterrichtsstunde beschlossen. Die Verwaltung lehnt wieder wie im Jahr 2021 eine weitere Erhöhung der Honorare ab. Stattdessen hält die Ver- waltung den Vergleich mit verschiedenen Volkshochschulen in NRW, die teilweise erbärmliche Honorare zahlen, für ausschlaggebend. Dass es mit Honoraren zwischen 20 und 25 € pro Unterrichtsstunde kaum möglich ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder detailliert ausgeführt: Freibe- ruflich tätige Dozentinnen und Dozenten zahlen die Beiträge zu den Sozialversicherungen selbst in voller Höhe. Ihre Abgaben belaufen sich auf ca. 50% des Honorars.

Die komplette Stellungahme ist im Netz nachzulesen.