38 Düsseldorfer Organisationen wie der AStA der HSD, Caritasverband, DGB, Diakonie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Katholikenrat, Katholische Arbeiter Bewegung, Mieterbund, Paritätische Wohlfahrtsverband, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, ver.di und das zakk haben sich zusammengetan, um das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ zu unterstützen.
Jede*r kann unterschreiben, der*die 16 Jahre alt ist und den ersten Wohnsitz in Düsseldorf hat!
Aktuelle Info: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - Auswirkungen von Corona auf das Düsseldorfer Bürgerbegehren
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Am Mittwoch, dem 15.01.2020 um 11:00 Uhr stellte ein breites Bündnis ein neues Bürgerbegehren unter dem Titel „Wohnen bleiben im Viertel“ im DGB-Haus auf der Friedrich-Ebertstraße vor. Auf Initiative des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum, das aus vielen verschiedenen Mitgliedern besteht, haben sich die Düsseldorfer Organisationen AStA an der Hochschule, Caritasverband, DGB, Diakonie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Katholikenrat, Katholische Arbeiter Bewegung, Mieterbund, Paritätische Wohlfahrtsverband, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, ver.di und das zakk zusammengetan, um das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ zu unterstützen.
Mithilfe von 16.000 Unterschriften will dieses Bündnis den Düsseldorfer Rat auffordern, für bestimmte Gebiete Schutzsatzungen für Mieter*innen zu verabschieden. So soll eine sogenannte Milieuschutzsatzung Umbauten, Abrisse und Modernisierungen sowie das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten, die besonders hart von Mietpreissteigerungen betroffen sind, genehmigungspflichtig machen. Außerdem soll der Stadt mit Hilfe der geforderten Satzung die Möglichkeit gegeben werden, ihr Vorkaufsrecht beim Verkauf von Häusern geltend zu machen.
„Wir wollen vor allem den Bestand der derzeit noch bezahlbaren Wohnungen in Düsseldorf schützen, damit Mieter*innen nicht aus ihrem Viertel vertrieben werden.“ sagt Ben Klar, Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens. Prof. Dr. Rudi Voller, der das Bürgerbegehren ebenfalls vertritt, ergänzt: „Die sozialen Wohlfahrtsverbände müssen häufig erfahren, dass ihre Klient*innen unter Wohnungsnot, Mietsteigerungen usw. leiden. Alleinerziehende oder alte Leute mit kleiner Rente sind davon beispielsweise besonders betroffen, wenn sie luxusmodernisierte Wohnungen nicht mehr bezahlen können und ihr Wohnviertel verlassen müssen. Das Baugesetzbuch gibt Kommunen die Möglichkeit, sie durch eine Milieuschutzsatzung davor zu schützen. Diese Chance wollen wir in Düsseldorf genutzt wissen.“
Im letzten Jahr hat das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum einige Fälle öffentlich gemacht, bei denen Mieter*innen nach dem Verkauf ihres Hauses Probleme mit dem*der neuen Eigentümer*in bekamen. Unter anderem hier soll die Milieuschutzsatzung helfen. „Denn viele Mieter*innen fühlen sich bei einem Hausverkauf schutzlos ausgeliefert, da zum Beispiel durch Modernisierungen die Mieten unbezahlbar werden. Würde die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzen, könnten bekannte Miethaie aus dem Verkehr gezogen werden.“ sagt Ben Klar.
Bürgerbegehren für eine Milieuschutzsatzung – Gegen die Vertreibung von Mieter*innen
Jetzt sind wir alle gefragt. Hohe Mieten und Wohnungsnot bestimmen seit Jahren das Leben in Düsseldorf. Die Stadtpolitik reagiert viel zu langsam. Mit diesem Bürgerbegehren wollen wir ein Zeichen setzen für eine andere Politik. Ganz konkret geht es um eine Milieuschutzsatzung. Dadurch gibt es verschiedene Möglichkeiten, Spekulationen mit Mietwohnungen zu erschweren.
Ein Bürgerbegehren ist die Vorstufe für einen Bürgerentscheid.
Bei dem von uns durchzuführenden Bürgerbegehren müssen mindestens 14.130 Unterschriften gesammelt werden. Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner*innen mit erstem Wohnsitz in Düsseldorf, die min. 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates haben. Da es in der Regel vorkommt, dass aus verschiedenen Gründen auch ungültige Unterschriften abgegeben werden, haben wir es uns als Ziel gesetzt, mindestens 16.000 Unterschriften zu sammeln.
Laden Sie das Formular herunter (s.u.), drucken Sie es aus, unterschreiben Sie. Sammeln Sie Unterschriften bei Nachbar*innen, bei Freund*innen, in der Familie, auf der Arbeit, eigentlich überall. Schicken Sie die ausgefüllten Listen an die angegebene Adresse oder bringen Sie sie vorbei. In Kürze werden auch Listen an vielen Orten der Stadt ausliegen.
Wenn die Stadtverwaltung die Gültigkeit der Unterschriften und des Bürgerbegehrens geprüft hat und dieses vom Rat der Stadt bestätigt wurde, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Dazu werden alle wahlberechtigten Einwohner*innen aufgefordert, an einem bestimmten Tag in einem Wahllokal mit ja oder nein zu stimmen. Wenn die Mehrheit mit ja gestimmt hat und diese Zahl mindestens 10 % der Wahlberechtigten ausmacht, ist der Bürgerentscheid gültig. Er ersetzt einen Ratsbeschluss. Das heißt, die Verwaltung muss den Inhalt des Bürgerentscheides umsetzen und dieser kann für die nächsten zwei Jahre nicht von dem Rat außer Kraft gesetzt werden.