Zentrale politische Vorgabe der Landesregierung war der Grundsatz der Kostenneutralität der Reform. Für DGB NRW und GEW NRW war damit klar, dass ein Dienstrecht im Sinne der Beschäftigten kaum zu erreichen war. Die Abschaffung der besonderen Altersgrenze für Lehrkräfte, die Korrektur der verfassungswidrigen Besoldung und nachhaltige Maßnahmen für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz sind lange überfällig – aber kostenneutral nicht zu bekommen.
Ausbildung in Teilzeit
Das Teilzeitreferendariat ist eine langjährige Forderung der GEW NRW. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern will, mus es ermöglichen, dass der Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolviert werden kann. Die Reform schafft eine Ermächtigungsgrundlage für das Teilzeitreferendariat – einer der wenigen Lichtblicke und ein Erfolg der Gewerkschaften.
Besoldung – Chance vertan
Begründet mit dem rechtswissenschaftlichen Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine hatte die GEW NRW gefordert, die in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Besoldung der Lehrkräfte im Zuge der Reform zu korrigieren. Seit 2009 werden Lehrer*innen in NRW gleichwertig ausgebildet,bei der Besoldung herscht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Hier wurde eine Chance vertan, rechtliche Auseinandersetzungen sind nun unvermeidlich.
Laufbahnen – Frauenquote – Jubiläumsgeld
Weitere wichtige Elemente der Reform sind die Reduzierung der Zahl der Laufbahngruppen auf zwei und die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote bei Beförderungsämtern. Und: Die Jubiläumszulage wurde wieder eingeführt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen ihre Einführung in folgender Höhe:
25 Jahre Dienstjubiläum: 300,- Euro
40 Jahre Dienstjubiläum: 450,- Euro
50 Jahre Dienstjubiläum: 500,- Euro