Im Kern geht es im Gesetzentwurf darum, die Wochenstundenzahl am G9-Gymnasium deutlich zu reduzieren und den Ganztag am Gymnasium obsolet zu machen. Die Vorgabe der maximalen Wochenstundenzahlen in der Sekundarstufe I (180 Jahreswochenstunden) und der Sekundarstufe II (90 Jahreswochenstunden) hat massive Auswirkungen auch auf die anderen Schulformen, auf Ganztagsgymnasien und andere Ganztagsschulen. Es hätte eine umfangreiche Veränderung der Regelungen der gymnasialen Oberstufe zur Folge.
Gesetzentwurf ist für Schüler*innen und Lehrer*innen nicht zumutbar
Lapidar zu sagen, dass die Reduzierung von 34 auf 30 Wochenstunden je Jahrgang in der Sekundarstufe II lediglich die Zahl der Grundkurse auf ein sinnvolles Maß zurückführen würde, ist sehr schlicht gedacht. Es könnte auch eine Reduzierung der Stundenzahl für die Leistungskurse oder andere Veränderungen nach sich ziehen, die gar nicht im Schulgesetz, sondern in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) zu regeln sind und die ein Rückschritt wären.
Die Vorgabe, dass das Gesetz zum 1. August 2017 und sofort für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 in Kraft treten soll, würde – ohne die vorherige Erstellung neuer Lehrpläne, neuer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und neuer Schulbücher – zu einem ähnlichen Chaos führen wie die unvorbereitete Einführung von G8. Das sollte man weder den Schüler*innen noch den Lehrkräften zumuten.
Ganz abgesehen von den kurz skizzierten Problemen würde die Reduzierung der Stundenzahl eine massive Streichung von Stellen für Lehrer*innen zur Folge haben. Auch das ist nicht im Sinne der jungen Kolleg*innen, die sich auf den Lehrberuf vorbereiten.
Individuelle Lernzeiten an jedem Gymnasium ermöglichen
Im Landtagswahlkampf haben die Parteien Vorschläge vorgelegt, die auf Gymnasien mit unterschiedlich langen Lernzeiten abzielen. Diese Vorschläge unterscheiden sich darin, wie das Nebeneinander von G8 und G9 am Gymnasium gestaltet werden soll. Aus Sicht der GEW NRW muss vermieden werden, dass jedes Gymnasium zwischen G8 und G9 entscheiden muss. Es sollte statt dessen gelingen, unterschiedlich lange Lernzeiten an jedem Gymnasium möglich zu machen.
Zwei weitere Kardinalfehler des derzeitigen G8 scheinen die Parteien auch korrigieren zu wollen. Die Vergabe des mittleren Bildungsabschlusses am Ende der Sekundarstufe I am Gymnasium soll wieder ermöglicht werden, die zweite Fremdsprache soll wieder in Jahrgangsstufe 7 einsetzen.
Reform der Sekundarstufe II einbeziehen
Die GEW NRW hat bereits in die Empfehlungen des „Runden Tisches zu G8/G9“ am 3. November 2014 als Ergänzung zu den Abstimmungsergebnissen folgende Stellungnahme aufnehmen lassen, der sich weitere Organisationen angeschlossen haben: „VBE NRW, GEW-NRW, LSV NRW, LEGS und DGB NRW sprechen sich in diesem Zusammenhang perspektivisch für eine sechsjährige Sekundarstufe I aus. GEW NRW, VBE NRW, LEGS und DBG verbinden dies mit dem langfristigen Ziel einer reformierten Oberstufe, die zwei, drei oder vier Jahre umfassen kann.“
In diesem Sinn hat die GEW NRW in den letzten Jahren Einfluss auf die Politik genommen. Die variable Länge der Dauer der Oberstufe ist sinnvoll, da es Schüler*innen gibt, die keine drei Jahre für die Oberstufe benötigen und andere, für die ein weiteres Jahr sinnvoll ist.