Schlichtungskommission legt Einigungsempfehlung vor

Schlichtungskommission legt Einigungsempfehlung vor

Frankfurt, 15.04.2023 - In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigungsempfehlung. Dies hat die Schlichtungskommission, die paritätisch mit Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber besetzt ist, heute bekanntgegeben. Die Empfehlung umfasst tabellenwirksame Lohnsteigerungen in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro und anschließend 5,5 Prozent. Zudem einen Mindestbetrag von 340 Euro. Die Erhöhungen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Die Laufzeit von insgesamt zwei Jahren wäre bis zum 31. Dezember 2024. Bis dahin sieht die Empfehlung die Zahlung einer gestaffelten, steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollzeit) vor. 1.240 Euro mit dem Gehalt im Juni 2023, dann monatlich 220 Euro bis einschließlich Februar 2024.

Die Schlichtung war nach drei erfolglosen Verhandlungsrunden von der Arbeitgeberseite angerufen worden. Die Schlichtungsempfehlung ist kein Tarifergebnis, sondern Grundlage weiterer Verhandlungen, die am nächsten Samstag, dem 22. April 2023 in Potsdam fortgesetzt werden.

Die Tarifrunde TVöD 2023

Angesichts der hohen Inflation fordern die Gewerkschaften kräftige Gehaltserhöhungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten. Die GEW vertritt in der Tarifrunde vor allem den Sozial- und Erziehungsdienst.

Aktuelle Informationen rund um die Tarifrunde TVöD 2023 in den Sozialen Medien und auf der GEW-Webseite.

Quelle: GEW Tariftelegramm TVöD 15.4.2023