Nach einer langen und harten Tarifauseinandersetzung haben sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen (TVöD) am Sonntag, dem 6. April 2025, auf einen Abschluss geeinigt. Zuvor hatten sich die Arbeitgeber nach intensiven Warnstreiks in eine Schlichtung geflüchtet. Die Schlichtungsempfehlung war Grundlage der Einigung in der vierten Verhandlungsrunde. Sie umfasst Gehaltssteigerungen in zwei Schritten von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, zum 1. April 2025 und weiteren 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Für Auszubildende und Praktikant*innen werden die Entgelte in zwei Schritten um jeweils 75 Euro erhöht. Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten alle Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag.
Zu ihrer Entlastung erhalten die Beschäftigten ab 2026 die Möglichkeit, einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Die gilt auch für SuE-Beschäftigte in Tageseinrichtungen.
Die Jahressonderzahlung werden im kommunalen Bereich auf 85 Prozent eines Monatsentgeltes vereinheitlicht. Das bedeutet für die oberen Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Heimen gilt die neue Umwandlungsmöglichkeit nicht. Dafür steigt dort die Jahressonderzahlung für Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 auf 90 Prozent. Sie können weiterhin einen Teil der SuE-Zulage in bis zu zwei freie Tage umwandeln.
Die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden erhöht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche kleine Verbesserungen für einzelne Beschäftigtengruppen, u.a. für Hebammen und Rettungsdienste.
GEW-Tarifchefin Annett Lindner bezeichnete den Abschluss als hart erkämpften Kompromiss: “Unter sich zunehmend verschlechternden Rahmenbedingungen haben wir mit einer starken Streikbewegung und schwierigen Verhandlungen herausgeholt, was möglich war. Erfreulich ist, dass es durch den zusätzlichen Urlaubstag und die Umwandlungsmöglichkeit einen Einstieg in die Entlastung der Beschäftigten gibt. Enttäuschend bleibt, dass die kommunalen Arbeitgeber weiterhin nicht bereit waren, die Kündigungsregelung West auch im Tarifgebiet Ost zu übernehmen. Dies konnten wir immerhin für die Bundesbeschäftigten durchsetzen.”
Die Tarifkommissionen der beteiligten Gewerkschaften haben dem Abschluss in dieser Form zugestimmt. Es ist eine Erklärungsfrist bis zum 14. Mai 2025 vereinbart.
Quelle: GEW Tariftelegramm TVöD Bund und Kommunen, 6.4.2025
Dieses Tariftelegramm kann man hier auch als pdf herunterladen, um es für einen Aushang auszudrucken.
Weitere Infos zum TVöD: Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst unter Federführung der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verhandelt die GEW die Tarifverträge für mehr als zwei Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen.