Neuigkeiten 02.02.2021

Leihverträge der Stadt Düsseldorf sind gefloppt! Kommt ein neuer Leihvertrag?

An vielen Schulen Düsseldorfs sind die angekündigten dienstlichen Endgeräte angekommen, doch es gibt noch viele Fragen. Die Stadt Düsseldorf zeigt sich zu Nachbesserungen gesprächsbereit.

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An vielen Schulen Düsseldorfs sind die angekündigten dienstlichen Endgeräte angekommen: iPads für Lehrerinnen und Lehrer, die gegen einen von der Lehrkraft zu unterschreibenden Leihvertrag mit dem Schulträger, der Stadt Düsseldorf, ausgegeben werden. Wir begrüßen grundsätzlich die längst überfällige Ausstattung der Schulen mit dienstlichen Endgeräten. Der städtische Leihvertrag, wie er bisher in den Schulen vorliegt, ist in weiten Teilen allerdings rechtlich fragwürdig (Haftung für sämtliche Schäden, Verlust und Funktionsbeeinträchtigungen durch die Lehrkraft) und erfüllt auch nicht den vom Land NRW vorgegebenen Zweck, dass dienstliche Endgeräte für alle dienstlichen Aufgaben, also auch Verwaltungstätigkeiten wie z.B. Notenverwaltung, dienstliche Kommunikation zur Verfügung stehen.
Zudem ist die Frage, ob ein iPad ein geeignetes Gerät ist, um alle dienstlichen Geschäfte einer Lehrkraft damit auszuführen. Es ist kein Arbeitsmittel, mit dem man Arbeitsblätter erstellt, Zeugnisse schreibt und Gutachten verfasst.
„Dies führt zu einer enormen Verunsicherung der Beschäftigten und ist aus Sicht der GEW NRW so auch nicht möglich“, kritisiert GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einem Schreiben an die Schulträger in NRW, adressiert über die kommunalen Spitzenverbände in NRW, Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund.

Daher erwarten wir dringend eine Nachbesserung von unserem Schulträger!
Die Stadt Düsseldorf zeigt sich hier gesprächsbereit!

In einem Offenen Brief an Stadtdirektor Hintzsche haben wir vorige Woche unsere rechtlichen Bedenken und Zweifel am sinnvollen Einsatz der iPads dargelegt. Mittlerweile unterstützen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aller Schulformen aus allen Düsseldorfer Schulen diesen Offenen Brief.

Bitte beachten Sie dazu auch die genauen Erläuterungen zum Einsatz der dienstlichen Endgeräte auf der Website der GEW NRW.

Dr. Sylvia Burkert, Gabriella Lorusso
Leitungsteam