Frankfurt am Main, den 15. September 2022 - Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die Redaktionsverhandlungen für den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) erfolgreich abgeschlossen.
Damit herrscht für die knapp 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst nun Klarheit, wie sie die zwei festen Regenerationstage pro Kalenderjahr ab 2022 in Anspruch nehmen können. Gewerkschaften und Arbeitgeber verständigten sich, dass die Beschäftigten spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Regenerationstag diesen schriftlich beim Arbeitgeber beantragen müssen. Die GEW rät dazu, diese möglichst bald, spätestens bis zum 30. November 2022, anzumelden.
Auch für die anteilige Umwandlung der Zulage ab dem 1. Januar 2023 in bis zu zwei weitere Regenerationstage legten Gewerkschaften und Arbeitgeber ein Verfahren fest, wie dies zu beantragen ist. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber bis spätestens zum 30. November 2022 Bescheid geben, ob sie die Umwandlung in Anspruch nehmen wollen. Auch für die umgewandelten Regenerationstage gilt, dass diese bis spätestens vier Wochen vor Inanspruchnahme schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden müssen. Arbeitgeber dürfen die Regenerationstage – feste wie umgewandelte – nur aus betrieblichen oderdienstlichen Gründen ablehnen.
GEW-Tarifexperte Daniel Merbitz begrüßte den Abschluss der Redaktionsverhandlungen und forderte: „Die Arbeitgeber müssen die Ergebnisse nun zügig umsetzen!“
Weitere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Tarifabschluss finden sich in den FAQs der GEW.
Redaktionsverhandlungen finden in jeder Tarifrunde nach der jeweiligen Tarifeinigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern statt. Sie dienen dazu, sich über den genauen Text des Tarifvertrages zu verständigen.
Wir sind die Profis im Sozial- und Erziehungsdienst
In der Tarifrunde für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst 2022 geht es um einen weiteren Schritt zur Aufwertung der Tätigkeit in Kitas, sozialen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe. Es geht um eine bessere Eingruppierung und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Weil aber viele freie und kirchliche Träger sich am TVöD orientieren, wirken sich diese Verbesserungen auch auf die Arbeitsbedingungen dort aus. Die GEW kämpft gemeinsam mit ver.di, die für die DGB-Gewerkschaften die Verhandlungen führt, dafür, dass die anspruchsvolle Arbeit der Profis aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in der Öffentlichkeit stärker wertgeschätzt wird. Die Arbeitsbedingungen müssen insgesamt verbessert werden, auch um die Bildung und Förderung der Kinder zu unterstützen.