Neuigkeiten 13.04.2022

Stundenlohn wächst bis 2026 kräftig

Die Beschäftigten in der Weiterbildung bekommen bis 2026 deutlich mehr Geld. Die Mindeststundenentgelte steigen in vier Schritten. Die kumulierte Erhöhung für die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 17,8 Prozent.

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In nur vier Verhandlungsrunden haben die Gewerkschaften GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) eine Einigung über den Mindestlohn in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III erzielt. Die Brutto-Mindeststundenentgelte in den Gruppen 1 und 2 steigen ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 in vier Schritten:

  • Erhöhung zum 1. Januar 2023 um 4 Prozent
  • Erhöhung zum 1. Januar 2024 um weitere 4 Prozent
  • Erhöhung zum 1. Januar 2025 um weitere 4,25 Prozent
  • Erhöhung zum 1. Januar 2026 um weitere 4,5 Prozent

Die kumulierte Erhöhung für die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 17,8 Prozent. Mit den identischen linearen Erhöhungen für die Gruppen 1 und 2 gelang es, ein weiteres Auseinandertreiben beider Gruppen zu vermeiden.

Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern – etwa durch die Einführung einer Tariftreueregelung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – haben die Tarifvertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht und können den Tarifvertrag anpassen.
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Tarif-Info Mindestlohn Weiterbildung vom 12.4.2022

Pressemitteilung vom 11.4.2022