Neuigkeiten 19.05.2022

Tarifeinigung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst

Mehr Geld und erste Schritte zur Entlastung

Mehr Geld und erste Schritte zur Entlastung

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Frankfurt am Main, 19. Mai 2022 – Nach drei Verhandlungsrunden haben sich die Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am späten Mittwochabend auf einen Tarifabschluss für die etwa 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verständigt.

Der Abschluss umfasst monatliche Zulagen von 130 Euro für alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a, die u.a. Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen, aber auch Beschäftigte in der Behindertenhilfe umfassen. Sozialarbeiter*innen, Sozialpägagog*innen und Heilpädagog*innen erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 180 Euro.

Alle Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erhalten zur Regeneration zwei zusätzliche freie Tage im Jahr. Beschäftigte, die eine oben genannte Zulage erhalten, können einen Teil dieser Zulage in bis zu zwei weitere freie Tage pro Jahr umwandeln.

Ab Oktober 2024 werden die Stufenlaufzeiten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst an die der allgemeinen Tabelle im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angepasst, konkret: Die Stufenlaufzeiten werden zum Teil kürzer. Das heißt, die Beschäftigten erreichen die höchste Erfahrungsstufe bereits nach 15 Jahren.

GEW-Tarifchef Daniel Merbitz hob hervor: "Das haben die Beschäftigten mit ihren eindrucksvollen Streiks geschafft! Sie haben die Blockade der kommunalen Arbeitgeber durchbrochen. Durch die Verkürzung der Stufenlaufzeiten und monatliche Zulagen ist eine langfristige finanzielle Aufwertung erreicht worden. Die zusätzlichen freien Tage sind ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der Beschäftigten." Dazu mahnte er an: "Die Regenerationstage stellen aber nur dann eine echte Entlastung dar, wenn entsprechend zusätzliches Personal eingestellt wird. Die Arbeitgeber müssen schnell ein Konzept zur Personalgewinnung entwickeln.“

Verärgert äußerte Merbitz sich darüber, dass hinsichtlich der Vor- und Nachbereitungszeiten weiter zwischen Ost- und West-Bundesländern unterschieden werden soll: „Eine separate Ost-Regelung passt nach über 30 Jahren Einheit nicht in die Zeit – zumal sie nur den gesetzlichen Status quo festschreibt.“

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Dann können die Gewerkschaften die Tarifverträge kündigen, um für weitere Aufwertungsschritte zu streiken. Die nächste Entgeltrunde zum TVöD, in der es auch um die nächste Gehaltserhöhung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geht, startet bereits im Januar 2023.

Quelle: GEW Tariftelegramm TVöD, 19.5.2022

Fragen und Antworten zum Tarifabschluss

Weitere Informationen zum Tarifabschluss stellt die GEW auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Besonders häufig besucht nach jeder Tarifrunde: Unsere Fragen und Antworten zum Tarifabschluss, die wir nach und nach ergänzen, so dass hoffentlich keine Frage unbeantwortet bleibt.