

Sylvia Emmi Burkert
Ehrenamtliche Expertin
der GEW in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss
Wir freuen uns, dass du dich für unsere Gewerkschaft interessierst. Die GEW in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss bietet allen Mitgliedern auch vor Ort einen umfassenden Service.
Natürlich informieren, beraten und unterstützen wir grundsätzlich in allen dienstlichen Belangen. Dazu kannst du dich direkt an eine unserer Ansprechpersonen in den jeweiligen Ortsverbänden wenden oder an unsere Geschäftsstelle in Düsseldorf. Die Mitarbeitenden dort werden dich mit der richtigen Ansprechperson in Kontakt bringen.
Ein besonderer Service für unsere Mitglieder sind dabei sicherlich auch Fortbildungen, Rechts- sowie Ruhegehaltsberatungen vor Ort. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere Vorteile, die du als GEW-Mitglied nutzen kannst.
Telefon: +49 1578 9097042
E-Mail:
Telefon: +49 211 8997338
E-Mail: hans-peter.kwasniewski[at]adbk.nrw.schule
Telefon: +49 176 24238163
E-Mail: siemesi[at]web.de
E-Mail: rubroeder[at]gmx.de
Telefon: +49 211 8111519
E-Mail: gero.wollgarten[at]uni-duesseldorf.de
Die GEW NRW bietet ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsbeistand bei Streitigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen – von der juristischen Beratung bis zur Prozessvertretung.
Erste Adresse für alle Fragen ist die GEW vor Ort.
Rechtsberatung 1. Schritt:
Viele Probleme der Kolleg*innen lassen sich durch eine praxisnahe Beratung, oft auch unter Einschaltung der Personalräte und deren Intervention bei der Dienststelle, lösen und die Einschaltung eines Anwalts oder gar eine gerichtliche Lösung kann vermieden werden. Zu dieser Beratung können sich Kolleg*innen bei unserer Expertin melden. (Sie ist keine Rechtsanwältin!)
Rechtsberatung 2. Schritt: Gewährung von Rechtsschutz durch die GEW-Landesrechtsschutzstelle
Kann das Rechtsproblem durch Beratung und ggf. Intervention bei der Dienststelle nicht erledigt werden und bestehen Aussichten auf Erfolg, kann der GEW-Landesverband in Essen Rechtsschutz gewähren. Das Procedere wird in der Beratung angesprochen und ist auch auf der Homepage der GEW NRW zu finden.
Beispiele aus der Beratungspraxis vor Ort: Fragen zum Thema Versetzung, Verbeamtung, Wege in den Ruhestand, Dienstliche Vergehen, Abmahnung...
Wichtig ist dabei zu berücksichtigen, dass die Personalräte die weitgehende Beratungsfunktion haben und meistens erst danach die Möglichkeit eines Rechtsschutzes sinnvoll ist.
E-Mail: ernweh[at]live.de
E-Mail: dwoeske[at]freenet.de
Lehrkräfte an Berufs- und Weiterbildungskollegs, Gymnasien, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen sowie Realschulen wenden sich bei der Bezirksregierung an die Schwerbehindertenvertretungen der entsprechenden Schulform.
Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke wenden sich an die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ihres Schulamtsbezirks.
Die entsprechenden Ansprechpartner*innen der GEW haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Lehrkräfte an Ersatz- und Privatschulen müssen sich an die Schwerbehindertenvertretungen des jeweiligen Trägers wenden. Gibt es eine solche nicht, ist die Personalabteilung zuständig.
Der Arbeitskreis für Honorarkräfte der GEW Düsseldorf setzt sich hauptsächlich aus Freiberufler*innen/Selbstständigen zusammen, die in allen Bereichen der Bildung arbeiten (Kita, Erwachsenenbildung, Hochschulen, Sozialpädagogischer Bereich, Integrationskurse...). Sie eint, dass sie oft gezwungen sind, ihre Arbeit (schein)selbständig zu verrichten, wodurch sie sich in häufig äußerst prekären Lebenssituationen befinden. Sie eint aber auch, dass sie sich zusammengetan haben, um an dieser Situation etwas zu ändern.
Wir freuen uns immer über Interessierte, die mitmachen oder sich informieren wollen. Alle Interessierten können in den Mailverteiler aufgenommen werden - schreibt uns einfach.
Der Arbeitskreis ist auch Mitglied im Bündnis DaF-/DaZ-Lehrkräfte.
Telefon: +49 211 363902
E-Mail: prekaer[at]gew-duesseldorf.de
Telefon: +49 157 32528166
E-Mail: ksoboll[at]gew-krefeld.de
Telefon: +49 2151 779703
E-Mail: hschremmer[at]gew-krefeld.de
Telefon: +49 157 32528166
E-Mail: ksoboll[at]gew-krefeld.de
Telefon: +49 152 01672269
E-Mail: timderks34[at]gmail.com
Wir befassen uns mit grundsätzlichen Angelegenheiten der tarifbeschäftigten Kolleg*innen. Dazu gehören natürlich vor allem die Fragen des Tarifrechts und die Ausgestaltung der Forderungen in Tarifauseinandersetzungen.
Für Krefelder GEW-Mitglieder bieten wir Beratung zu Pensions- und Rentenfragen.
Telefon: +49 152 01672269
E-Mail: timderks34[at]gmail.com
Lehrkräfte an Berufs- und Weiterbildungskollegs, Gymnasien, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen sowie Realschulen wenden sich bei der Bezirksregierung an die Schwerbehindertenvertretungen der entsprechenden Schulform.
Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke wenden sich an die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ihres Schulamtsbezirks.
Die entsprechenden Ansprechpartner*innen der GEW haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Lehrkräfte an Ersatz- und Privatschulen müssen sich an die Schwerbehindertenvertretungen des jeweiligen Trägers wenden. Gibt es eine solche nicht, ist die Personalabteilung zuständig.
Gaby Vontin
Telefon: +49 179 3253483
E-Mail: gvontin[at]gew-krefeld.de
E-Mail: alexandra.wirth[at]gew-nrw.de
E-Mail: andre.timmler[at]gew-nrw.de
E-Mail: fremmer[at]gew-mg.de
Die GEW Mönchengladbach berechnet Ihnen Ihre Ruhestandsbezüge und erklärt verschiedene Möglichkeiten der Pensionierung. Unter Anwendung der Software "Ruhegehalt plus" kann interessierten Kolleg*innen aus dem Stadtverband Mönchengladbach eine individuelle Beratung auf der Zielgeraden des Berufslebens angeboten werden.
Dieser Service ist für Mitglieder der GEW Mönchengladbach kostenfrei. GEW-Mitglieder aus anderen Städten wenden sich bitte an ihre Geschäftsstelle.
Wir befassen uns mit grundsätzlichen Angelegenheiten der tarifbeschäftigten Kolleg*innen. Dazu gehören natürlich vor allem die Fragen des Tarifrechts und die Ausgestaltung der Forderungen in Tarifauseinandersetzungen.
Telefon: +49 2131 540179
E-Mail: biltimur[at]hotmail.com
Lehrkräfte an Berufs- und Weiterbildungskollegs, Gymnasien, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen sowie Realschulen wenden sich bei der Bezirksregierung an die Schwerbehindertenvertretungen der entsprechenden Schulform.
Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke wenden sich an die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ihres Schulamtsbezirks.
Die entsprechenden Ansprechpartner*innen der GEW haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Lehrkräfte an Ersatz- und Privatschulen müssen sich an die Schwerbehindertenvertretungen des jeweiligen Trägers wenden. Gibt es eine solche nicht, ist die Personalabteilung zuständig.
Frank Wagner
E-Mail: frank.wagner[at]gew-nrw.de
Unsere Personalratsmitglieder aus den unterschiedlichen Schulformen beraten in allen dienstlichen Belangen.
Zu unserem Mitgliederservice gehört auch die Rechtsberatung, aber auch die Beratung bei Fragen zum Ruhestand - sei es für Tarifbeschäftigte oder für Beamte.
Wir bieten - neben dem Programm der GEW NRW - auch vor Ort unterschiedliche Fortbildungen in Präsenz und online an.
Wenn du uns und die Arbeit der GEW einmal kennenlernen möchtest, kannst du dich ganz unverbindlich an eine unserer Ansprechpersonen vor Ort wenden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich auf Landesebene bei der GEW NRW zu engagieren. Hier gibt es zahlreiche Referate und Fachgruppen.
Wir freuen uns auf dein Mitmachen, Mitstreiten, Mitgestalten und Mitmischen als Mitglied in der GEW NRW!